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Pflegegeld

Das Pflegegeld nach §37 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, in ihrer häuslichen Umgebung versorgt zu werden. Das Pflegegeld soll dazu beitragen, die Pflege durch Angehörige oder andere nahestehende Personen zu fördern und zu unterstützen.

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die in Abhängigkeit vom Pflegegrad gezahlt wird. Es steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Derzeit gibt es fünf Pflegegrade, die nach einem Begutachtungsverfahren von der Pflegekasse festgelegt werden. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld.


Die monatlichen Pflegegeld-Beträge ab 2023 im Überblick:

  • Pflegegrad 2: 316 Euro

  • Pflegegrad 3: 545 Euro

  • Pflegegrad 4: 728 Euro

  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Das Pflegegeld kann zur freien Verfügung verwendet werden, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere nahestehende Personen zu unterstützen. Um das Pflegegeld zu erhalten, muss der Pflegebedürftige einen formlosen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Der Anspruch auf Pflegegeld besteht ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Pflegegeld keine Sozialversicherungsbeiträge abführt und somit nicht renten- und krankenversicherungspflichtig ist. Es wird jedoch auf die Einkommensteuer angerechnet und muss bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Insgesamt bietet das Pflegegeld nach §37 SGB XI eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt werden. Es ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung und trägt somit zu einer Verbesserung der Lebensqualität bei.

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